Business & Weekend Geschäftsbedingungen Stand 13.01.2020

1. Abschluss des Vertrages
Sie können Ihren Vertrag/Reise persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung auf der Grundlage der Prospekte der einzelnen Veranstalter, bieten Sie uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Es gilt nur der jeweils aktuelle Prospekt Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/Rechnung bzw. der einzelnen Veranstalter zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluß zusenden.
Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, weil der einzelne Veranstalter z.B. Ihren Buchungswunsch nicht mehr erfüllen konnte, liegt von uns ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande. Sie können innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegen die Bestätigung in Einspruch gehen. Sollte kein Einspruch erfolgen, gelten die Bedingungen in der Bestätigung als anerkannt, was auch durch Anzahlung bzw. Zahlung erfolgen kann. Bei kurzfristiger Buchung (ab 10 Tage vor Antritt) werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Dokumente (Bestätigung/Rechnung, Ticket) Ihnen sofort zusenden oder zum Abholen hinterlegen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Sollten Sie Eintrittskarten für eine Veranstaltung (Konzert, Open Air, Weihnachtsfeier usw.) erwerben, so sind diese Eintrittskarten vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen. Für den Ticketkauf gelten gesonderte AGB. Diese können Sie im jeweiligen Buchungsformular der Onlinebestellung bei der Ticketbestellung ersehen.

2. Bezahlung & Inverzugsetzung
2.1 Bezahlung
Nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung überweisen Sie bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet und beträgt, wenn nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen, in der Regel 20% vom Gesamtpreis. Die Restzahlung überweisen Sie, wie auf der Rechnung ausgewiesen. Der Gesamtpreis für die Veranstaltung ist, wenn nicht anderes vereinbart, 4 Wochen vor der Veranstaltung fällig und bestimmt sich in der Regel durch die Teilnehmerzahl. Je nach Teilnehmerzahl wird ein Pauschalpreis pro Veranstaltung vereinbart, welcher auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl als gebucht anfällt. Die Dokumente (Ticket) erhalten Sie nach Eingang der Zahlung, spätestens 5 Tage vor Reiseantritt. Buchungen innerhalb von 2 Wochen vor Beginn einer Reise verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Preises Zug um Zug gegen Aushändigung der Unterlagen. Wir stellen sicher, dass Ihnen der gezahlte Preis erstattet wird, soweit Leistungen infolge unserer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz (Sicherungsschein) ausfallen und das Ihnen die notwendigen Aufwendungen erstattet werden, die Ihnen infolge unserer Insolvenz für die Rückreise entstehen.
2.2. Inverzugsetzung
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Gesamtpreis bis zu 3 Tagen vor Beginn der Veranstaltung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe von 95% des vereinbarten Rechnungsbetrags, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vor.

3. Leistungen
Den Umfang der vertraglichen Leistungen entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung bzw. der von uns vermittelten Veranstalter (Katalog, Prospekte, Ablaufbeschreibungen), sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Bei geringen und von uns unverschuldeten Leistungsänderungen erfolgt keine Preisanpassung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbartem Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Bei geringen und von uns unverschuldeten Leistungsänderungen erfolgt keine Preisanpassung.
Sollten Sie Eintrittskarten für eine Veranstaltung (Konzert, Open Air, Weihnachtsfeier usw.) erworben haben, so können Programmänderungen bei dieser Veranstaltung nicht ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte ist nicht möglich. Eine Erstattung des Kaufpreises der Eintrittskarte ist nur bei Ausfall dieser Veranstaltung möglich.
4.2 Preisänderung
Wir behalten uns vor, sofern zwischen Preisbestätigung und vertraglich vorgeschriebenem Antritt der Veranstaltung/Reise mehr als 4 Monate liegen, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise nachträglich zu ändern, soweit dies aus wichtigen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird. Wir müssen Sie hierüber bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Kenntnis setzen; danach ist eine Preiserhöhung nicht mehr zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung sind Sie bei einer Veranstaltung berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an, einer mindestens gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Der Vertragspartner hat diese Rechte. unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise/Veranstaltung von der Reise/Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Veranstalter. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für unsere Aufwendungen eine Entschädigung verlangen (Preis ./. ersparter Aufwendungen sowie abzüglich Einnahmen infolge anderweitiger Verwendung der Leistungen). Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachste¬henden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum Beginn in einem prozentualen Verhältnis zum Preis pauschalieren
bis 30. Tag vor Antritt 20%, mind. 10 EUR
ab 29. Tag - 22. Tag vor Antritt 35%
ab 21. Tag - 15. Tag vor Antritt 55%
ab 14. Tag - 7 Tag vor Antritt 75%
ab 6. Tag vor Antritt 85 %
bei Rücktritt durch Nichtantritt am Veranstaltungstag bis 100%
Sollte in der gebuchten Veranstaltung/Reise verpflichtete Veranstalter mit eigenen Stornobedingungen beteiligt sein, so gelten vorranging diese Bedingungen. Zu diesen fremden Stornokosten kommen noch 25% Stornokosten des Gesamtpreises der stornierten Veranstaltung hinzu, die direkt an Business & Weekend zu entrichten sind (siehe auch Punkt 16. Vermittlung von Veranstaltungen dieser AGB).
5.2 Umbuchung
Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Termin, Ziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangen. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 100 EUR ohne weiteren Nachweis für
a) ½ - Tages, 1 -Tagesarrangements bis 14 Tage vor Antritt
b) Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Antritt
Umbuchungen des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu Bedingungen gemäß Ziff. 5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3 Ersatzpersonen
Bis zum Veranstaltungsbeginn können Sie bei einer Reise verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein so haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.4 Storno einzelner Personen bei einer Gruppenreise
Sollte bei einer Gruppenreise eine oder mehrere Personen storniert werden, wird der Kostenanteil, der auf die eine oder auf mehrere Personen entfällt, auf den Rest der Gruppe aufgeteilt. Dadurch verändert sich der Preis pro Person für den Rest der Gruppe. Eine Korrektur einer schon erstellten Rechnung wird nach Abschluss der Veranstaltung erstellt.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei dem Leistungsträger um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
7.1 Wir kündigen ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Preis; es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen angerechnet.
7.2 Wir kündigen bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung (Prospekt, Katalog) für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Preis unverzüglich zurück.
7.3 Wir kündigen bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Reise, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatten wir pauschal Ihren Buchungsaufwand, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung des Veranstalters
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen lt. Katalog, sofern wir nicht vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen;
9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen zu den Haftungsbeschränkungen siehe Ziff. 12.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienluftverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern Sie in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurden. Wir haften daher nicht für die Erbringung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmungen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden, und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
9.4 Die Teilnahme an Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind (Rafting, Kajakfahrten usw.), erfolgt auf eigene Gefahr. Es haften die jeweiligen Veranstalter insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung können Sie eine entsprechende Herabset¬zung des Preises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert bestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung
Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen möglichst durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den, auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Preises, sofern diese Leistung für Sie von Interesse waren.
10.4 Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
10.5 Gutschriften
Nach Erteilung einer Gutschrift, teilen Sie uns Ihre Kontoverbindung per Mail oder Post mit. Eine nicht eingeforderte Gutschrift verfällt am 31.12. um 00:00 des Geschäftsjahres in dem Sie erteilt wurde. Ein Schadensersatz kann daraus nicht abgeleitet werden.

11. Beschränkungen der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt,
- soweit Ihnen ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugeführt wird, oder
- soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant¬wortlich sind
11.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einen Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.4 Für den Fall, dass Sie das von uns vermittelte Geschäft unter unserer Umgehung direkt mit dem Inha-ber/Eigentümer abschließen, können wir einen Schadenersatz pauschal in Höhe von 20% des Preises verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis möglich, dass ein Schaden überhaupt entstanden oder wesentlich geringer ist als die Pauschale.

12. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. der Reiseleitung/Veranstalter u.a. zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. die Reiseleitung/ Veranstalter u.a. werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb von 14 Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber den einzelnen Veranstaltern geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

14. Pass- Visa- Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich .Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen,, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

15. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Vermittlung von Veranstaltungen
Wir treten in der Regel als Vermittler von Leistungen der einzelnen Reiseveranstalter bzw. anderen Veranstaltern auf. Sollte dies der Fall sein, gelten die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Veranstalters.

17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen Ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.


Stand 13.01.2020
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